Sprechfunk wird bei der Pilotenausbildung in Österreich in den folgenden drei Bereichen vermittelt und geprüft:

  1. Theoriefach Funkkommunikation
  2. Sprechfunkzeugnis
  3. Language Proficiency

Theoriefach Funkkommunikation

Im Lehrplan für PPL/LAPL gibt es das Theoriefach “Funkkommunikation” in dem u.a. rechtliche Bestimmungen, technische Grundlagen, allgemeine Sprechfunkverfahren und Störungen vermittelt werden. Wie bei jedem Theoriefach gibt es von der Flugschule zur Verfügung gestellte Theorieunterlagen, CBT oder Classroom-Training, einen Zwischentest der Flugschule und einen Fragenkatalog (ECQB). Auch bei der Austrocontrol Theorieprüfung wird das Fach geprüft. Inhaltlich gibt es einige Überschneidungen mit den Lerninhalten für das Sprechfunkzeugnis.

Österreichisches Sprechfunkzeugnis

In Österreich werden Sprechfunkzeugnisse von der Fernmeldebehörde ausgestellt. Für die Luftfahrt gibt es:

  • BFZ - Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst
  • EFZ - Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst
  • AFZ - Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst

In folgender Tabelle sind die Rechte zusammengefasst:

  BFZ EFZ AFZ
Deutsch ja ja ja
Englisch nein ja ja
Im Ausland nein ja ja
IFR nein nein ja
ohne rastbare Frequenz nein nein ja

Für LAPL oder PPL ist das EFZ sinnvoll. Damit darf man im In- und Ausland Englisch und Deutsch funken. Wenn man nach der PPL Ausbildung eine IFR Ausbildung plant, kann man überlegen gleich das AFZ zu machen (zusätzlicher Lernaufwand). Alternativ kann man später, bei Beginn der IFR Ausbildung, mit einer Prüfung von EFZ auf AFZ aufstocken.

Für Alleinflüge im Platzbereich ist das Sprechfunkzeugnis nicht unbedingt notwendig, weil bei diesen Flügen der Fluglehrer mit einem Funkgerät den Flug vom Boden beaufsichtigt und der Schüler unter dieser Aufsicht funken darf (FZG 1998 § 3.1.2). Für Allein-Überlandflüge ist das Sprechfunkzeugnis aber vorgeschrieben.

Prüfungsvorbereitung:

Language Proficiency

Die ICAO Language Proficiency (LP) ist eine Einstufung von Sprachkenntnis in 6 Stufen (Level) und wird in die Pilotenlizenz eingetragen. Für Piloten ist Level 4 Minimum. Die Muttersprache wird automatisch mit Level 6 eingetragen, für andere Sprachen ist eine LP Prüfung notwendig.

Level Bezeichnung Gültigkeit
6 expert unlimitiert
5 operational 6 Jahre
4 extended 3 Jahre

Eine Pilotenlizenz kann auch ohne LP Prüfung, z.B. mit Deutsch als einzigem Eintrag, ausgestellt werden. Dann darf man aber - unabhängig vom Sprechfunkzeugnis - nur Deutsch funken. Ein Eintrag für Englisch ist für Flüge ins nicht-deutschsprachige Ausland sehr zu empfehlen. Auch innerhalb von Österreich ist zum Teil Funk auf Englisch vorgeschrieben (z.B. LOWW oder IFR).

Anders als beim Sprechfunkzeugnis, wird bei der LP keine Phraseologie, sondern Sprachkenntnis geprüft. Der erste Teil ist ein Gespräch mit dem Prüfer, der zweite Teil am Computer. In der Regel ist es nicht möglich in kurzer Zeit Sprachkenntnisse bedeutend zu verbessern, aber als Vorbereitung auf die Prüfung kann man sich z.B. Luftfahrtvokabeln zurechtlegen.

Die LP Prüfung sollte spätestens vor dem Einreichen des Antrags auf Lizenzausstellung gemacht werden, weil sonst die Lizenz neu ausgestellt werden muss und zusätzliche Ausstellungskosten entstehen.